Seelsorge

Die Möglichkeit sowohl des helfenden Gespräches als auch des gemeinsamen Gebetes steht neben Erwachsenen auch den Kindern und Jugendlichen offen. Zu jeder Zeit.
Die Träger eines Amtes sowie Gruppenleiter(innen) unterliegen der Schweigepflicht. Sie umfasst alle Informationen, die den Beauftragten im Rahmen ihrer kirchlichen und seelsorgerischen Tätigkeit anvertraut werden. Die Schweigepflicht ist zeitlich unbegrenzt und auch nach Beendigung der seelsorgerischen Tätigkeit gültig.
Bei Glaubensgeschwistern in besonderen Problem-Situationen (Fragen zu Finanzen, Rechts-Unstimmigkeiten, spezielle Krankheiten wie Alkoholsucht, Depression etc.) wird aus Gründen der Vielschichtigkeit auf den Rat von Fachkräften verwiesen. Hier wird auf Wunsch lediglich eine unterstützende Tätigkeit wahrgenommen.
Die Seelsorge ist kostenlos.